Graph x rot
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Firma graph-x Christoph Spindler nachfolgend als graph-x benannt.

1. Geltung:

1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle abgeschlossenen Verträge und damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen. Insbesondere gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für mündlich oder telefonisch abgeschlossene Geschäfte.

1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge sind nur rechtswirksam, wenn sie durch schriftliche Erklärung der graph-x bestätigt werden.

1.3 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch durch die graph-x nicht Vertragsbestandteil.

1.4 Im Rahmen laufender Geschäftsverbindungen gelten die nachfolgenden Bedingungen für künftige Geschäfte auch dann, wenn dies in Zukunft nicht ausdrücklich vereinbart wird.

1.5 Änderungen der AGB, allfälliger Sonderbedingungen und der Leistungsbeschreibung können von der graph-x vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Website www.graph-x.at abrufbar.

1.6 Der Kunde verpflichtet sich, der graph-x unverzüglich jegliche Änderung des Namens bzw. der Firmenbezeichnung, der Rechtsform, des Wohn-, Geschäftssitzes oder der Rechnungsanschrift schriftlich mitzuteilen.

2. Angebote und Vertragsabschluss:

2.1 Die Angebote der graph-x sind insbesondere hinsichtlich der Preise, Lieferfristen, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen freibleibend und unverbindlich wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Das gilt sowohl für Angebote in Preislisten als auch für Einzelangebote.

2.2 Der Umfang der von der graph-x zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung der graph-x festgelegt.

2.3 Die Änderung eines Kostenbestandteiles berechtigt die graph-x zu einer entsprechenden Preiskorrektur.

2.4 Die Bestellung des Kunden stellt ein Vertragsangebot an die graph-x dar, auch wenn die Bestellung von einem Mitarbeiter aufgenommen wird, und gilt von der graph-x als angenommen durch Lieferbeginn.

2.5 Die graph-x ist berechtigt, vom Angebot oder abgeschlossenen Vertrag ohne Übernahme jedweder Folgekosten zurückzutreten, die Lieferungen vorübergehend einzustellen oder für sämtliche noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlung oder sonstige Sicherstellung zu verlangen wenn während des Vertragsverhältnisses

a) die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder

b) über den Kunden Umstände bekannt werden, welche seine Zahlungsfähigkeit in Frage stellen.

3. Preise, Verrechnung und Zahlungsbedingungen:

3.1 Angebots- und Verrechnungspreise verstehen sich ausschließlich der noch hinzuzurechnenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Für die Verrechnung gelten die Maße und Mengen der tatsächlichen Lieferung oder Leistung aufgrund der bestätigten Lieferscheine.

3.3 Wird einer allfälligen Auftragsbestätigung nicht innerhalb von drei Tagen widersprochen, so gilt diese durch den Kunden als angenommen.

3.4 Die vereinbarten und verrechneten Preise gelten nur unter der Voraussetzung, dass der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen einhält. Werden die Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet, steht der graph-x das Recht zu, die Differenz zwischen einem etwaigen Preisnachlass und den geltenden Listenpreisen nachzuverrechnen.

3.5 Die graph-x behält sich Preiserhöhungen bei Änderungen von Rohstoffpreisen oder Lohn- oder Betriebskosten ausdrücklich vor.

3.6 Soweit nichts anderes vertraglich festgelegt wurde, sind Zahlungen auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto der graph-x zu leisten.

3.7 Generell tritt die Fälligkeit der Preisforderungen der graph-x gegenüber dem Kunden mit Zusendung der Rechnung ein. Mangels anderer Vereinbarungen sind die verrechneten Preise innerhalb von 14 Tagen abzüglich 2 % Skonto oder nach 30 Tagen netto ohne Abzug zahlbar. Der Abzug eines Skontos ist nur zulässig, wenn keine ältere Rechnung der graph-x offen ist. Die Zahlungsfristen sind nur eingehalten, wenn die Zahlung innerhalb der Frist bei der graph-x eingelangt ist.

3.8 Wechselzahlung ist ausgeschlossen.

3.9 Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle Mahn- und Inkassospesen inklusive der Kosten einer anwaltlichen Vertretung zu ersetzen. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Kunden ist die graph-x berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem geltenden Basiszinssatz p.a. zu verrechnen. Der Anspruch auf Ersatz höherer Zinsen wird hiervon nicht berührt. Zahlungen der Kunden sind immer auf die älteste Schuld zu buchen.

3.10 Dem Kunden ist es nicht gestattet, seine Forderungen gegen die Forderungen der graph-x aufzurechnen.

4. Lieferung:

4.1 Die Gefahr des Unterganges der Ware beim Transport sowie Verzögerungen, die vom Transporteur zu verantworten sind, trägt der Kunde. Dis gilt auch, wenn die graph-x e.U den Versandweg vorgegeben hat.

4.2 Eventuelle Nachlieferungen, die vertraglich festgelegt sind, werden von der graph-x ohne Mehrkosten durchgeführt. Bei nicht vertraglich festgelegten Nachlieferungen werden die diesbezüglichen Kosten separat verrechnet.

4.3 Zugesagte Liefertermine werden von der graph-x unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt, Materialbeschaffungsschwierigkeiten und Betriebsstörungen jeder Art entbinden die graph-x von übernommenen Lieferverpflichtungen. Darauf zurückzuführende Verzögerungen berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen für daraus entstehende Kosten. Der Kunde verzichtet diesbezüglich auf die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches aus dem Titel des Lieferverzuges.

4.4 Der Kunde hat die Möglichkeit, die Ware nur mit Absprache der graph-x zu besichtigen. Nach Abholung oder Versand der Ware ist eine Rücknahme durch die graph-x ausgeschlossen.

5. Annahmeverzug:

5.1 Im Falle des Übernahmeverzuges durch den Kunden ist die graph-x berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern, die Ware zu verrechnen und vereinbarungsgemäß fällig zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verkaufen.

6. Eigentumsvorbehalt:

6.1 Die gelieferten Waren, insbesondere auch Ersatzteile bleiben bis zur gänzlichen Bezahlung aller aus der laufenden Geschäftsbedingung entstandenen, noch offenen Forderungen, im Eigentum der graph-x

6.2 Eine Vermietung, Verpfändung, Weiterveräußerung oder Sicherungsübereignung ist erst nach vollständiger Bezahlung aller vertraglicher Forderungen zulässig.

6.3 Wird die gelieferte Ware dennoch vor Bezahlung durch den Kunden an einen Dritten geliefert, so steht der graph-x der Anspruch auf die dafür erhaltene Gegenleistung zu. Zu diesem Zweck tritt hiermit der Kunde schon jetzt seine Ansprüche gegenüber Dritten mit sämtlichen Nebenrechten an die graph-x ab, sodass es bei Entstehen dieser Forderung keines besonderen Übertragungsaktes mehr bedarf. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zession in seinen Büchern zu vermerken. Die graph-x ist berechtigt, den jeweiligen Dritten jederzeit von der Zession zu verständigen. Diese Vorausabtretung beinhaltet keine Veräußerungsermächtigung an den Kunden, der vereinbarte Eigentumsvorbehalt bleibt hiervon unberührt.

6.4 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist die graph-x berechtigt, die Vorbehaltsware ohne weiteres zurückzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich, den Kaufgegenstand der graph-x zu übergeben. Dabei kommt es nicht zur Vertragsauflösung, es sei denn, dies wird ausdrücklich von der graph-x schriftlich bestätigt.

6.5 Nimmt die graph-x aufgrund des vorstehenden Eigentumsvorbehaltes gelieferte Waren zurück, so haftet der Kunde für jeden Mindererlös, der sich beim Weiterverkauf dieser Waren ergibt. Auch hat er die Kosten des Rück- und Weitertransportes sowie der Lagerung zu ersetzen.

7. Reklamationen, Gewährleistung und Schadenersatz:

7.1 Die Ware muss bei Übernahme sofort vom Kunden auf etwaige Schäden, einschließlich Transportschäden überprüft werden. Ein Schaden ist unverzüglich dem Übergeber vor Ort zu melden.

7.2 Die Haftung für Schäden, die die graph-x verursacht hat, wird insoweit beschränkt, als sie nur für grobes Verschulden haftet.

7.3 Die Haftung für Gewährleistungsansprüche gegen die graph-x wird ausgeschlossen.

7.4 Für den Fall, dass dieser Gewährleistungsausschluss nicht rechtswirksam ist, können Gewährleistungsansprüche nur bei rechtzeitiger Mängelrüge erhoben werden. Dem Kunden wird dabei das Wahlrecht zwischen Wandlung und Verbesserung eingeräumt.

7.5 Beanstandungen und Mängelrügen sind bei sonstigem Verlust der Ansprüche auf Gewährleistung (§§ 921 ff ABGB), auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst (§ 933 a Abs. 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache (§§ 871 ff ABGB) binnen 14 Tagen anzuzeigen.

7.6 Die Mängelrüge hat sofort ausschließlich nach telefonischer Vorankündigung und anschließender schriftlicher Bestätigung zu erfolgen.

7.7 Sollte die graph-x einer Gewährleistungsfrist nachkommen müssen, so beginnt durch die Verbesserung die Gewährleistungsfrist nicht neu.

7.8 Für die Kosten einer durch den Kunden selbst oder durch Dritte vorgenommenen Mängelbehebung hat die graph-x nur dann aufzukommen, wenn sie dazu ausdrücklich ihre schriftliche Zustimmung gegeben hat.

7.9 Die graph-x ist in jedem Falle solange einer allfälligen Gewährleistungspflicht entbunden, als der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Kunden nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten.

7.10 Unsachgemäße Versuche fremder Instandsetzung und äußerlich erkennbare Einflüsse ungeeigneter Betriebsmittel führen zum sofortigen Erlöschen sämtlicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegen die graph-x.

7.11 Die graph-x übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für von ihr nicht zu vertretende Mängel, insbesondere sind dies Mängel, welche hervorgerufen werden durch:

a) unsachgemäße Bedienung oder Behandlung der Ware durch den Kunden oder dritte Personen;

b) höhere Gewalt, insbesondere Elementarschäden, Wasserschäden, Brand und Sturz;

c) Veränderungen des Gerätes oder seiner Komponenten durch den Kunden oder dritte Personen;

d) Einbau vom Importeur oder Hersteller nicht autorisierter Ersatzteile, Ein- oder Anbauteile in das Gerät;

e) Nichtbefolgung der Vorschriften über Pflege und Wartung der Ware.

7.12 Regressansprüche Dritter können grundsätzlich nur dann Berücksichtigung finden, wenn diese in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fehlerhaftigkeit der Produkte der graph-x stehen. Die Haftung für Schäden ist bereits bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

7.13 Die graph-x übernimmt keine Haftung für Folgeschäden, die aus dem Ausfall der gelieferten Ware entstehen.

7.14 Die Anwendung des § 934 ABGB (Laesio enormis) ist ausgeschlossen.

7.15 Gebrauchte Ware kann alterstypische Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen aufweisen. Darüber hinaus sind beim Verkauf gebrauchter Sachen die Ansprüche und Rechte wegen Mängeln ausgeschlossen. Das gilt auch für Mängel, die nach Vertragsschluss und vor Gefahrübergang entstanden sind.

8. Stornogebühr:

8.1 Im Falle eines unberechtigten Vertragsrücktrittes durch den Kunden ist dieser verpflichtet, eine Stornogebühr in der Höhe von 20 % des vereinbarten Kaufpreises zu bezahlen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche der graph-x werden hiervon nicht berührt.

9. Rechtswahl:

9.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen der graph-x und dem Kunden sowie auf das Zustandekommen des Vertrages kommt österreichisches Recht zur Anwendung.

9.2 Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

10. Erfüllungsort:

10.1 Für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag wird als Erfüllungsort die Stadt Salzburg vereinbart. Allfällige Streitigkeiten aus diesem oder über diesen Vertrag sind unter Ausschluss aller Gerichtsstände vor dem sachlich hierfür in Betracht kommenden Gericht in der Stadt Salzburg auszutragen.

11. Salvatorische Klausel:

11.1 Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB nicht rechtswirksam bzw. nichtig oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Firma graph-x, 8.5.2009

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